Was ist Verordnungsschein?

„Verordnungsschein“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die ärztliche Verordnung, offiziell auch Zuweisung genannt. Mit ihr veranlasst eine Ärztin oder ein Arzt eine Behandlung wie Physiotherapie oder einen Heilbehelf auf Kosten der Sozialversicherung.

Stand:

Welche Fristen gelten?

Eine Verordnung für einen Heilbehelf muss binnen 30 Tagen eingelöst werden. Seit 2024 dürfen auch diplomierte Pflegekräfte Heilbehelfe erstverordnen.

Braucht jede Verordnung eine Bewilligung?

Nein. Für Physiotherapie bei der ÖGK genügt die ärztliche Verordnung, eine Bewilligung ist nicht nötig.

Kur und Reha laufen anders: Hier stellt der Gast einen Antrag, und der Sozialversicherungsträger bewilligt den Aufenthalt. Diese Bewilligung erreicht die Einrichtung über xEDIKUR als Nachricht R01.

Wie homato das löst

In homato hält die Arztansicht fest, welche Anwendungen für einen Gast angeordnet sind. Die Therapieplanung macht daraus Termine, ohne dass die Anordnung abgeschrieben werden muss.

Bewilligungen der Sozialversicherung kommen per xEDIKUR herein und hängen direkt am Aufenthalt des Gastes.

Verwandte Begriffe

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Quellen

  1. gesundheit.gv.at: Heilbehelfe und Hilfsmittel, abgerufen am 08.10.2026
  2. ÖGK: Physiotherapie, abgerufen am 08.10.2026

Verordnungsschein in der Praxis sehen

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