Was ist Kurmittel?
„Kurmittel“ ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für die Behandlungen einer Kur, vor allem mit ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen wie Heilquellen, Moor oder Klima. Rechtlich definiert ist das Wort nicht; das Krankenanstaltenrecht (§ 42a KAKuG) spricht von Behandlungen aus ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen.
Stand:
Was zählt zu den natürlichen Heilvorkommen?
Kuranstalten wenden nach § 42a KAKuG Behandlungen aus ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen an. Die Landesgesetze nennen als Beispiele Heilquellen, Heilpeloide wie Moor, Schlamm und Schlick sowie Heilfaktoren wie Klima und Lage.
Wie tauchen Kurbehandlungen in der Abrechnung auf?
In xEDIKUR meldet die Einrichtung die geleisteten Therapien mit einer eigenen Nachricht (R17). Manche Behandlungen haben eigene Abrechnungspositionen: Der Heilstollen ist gesetzlich nicht definiert, steht aber als „001 Stollenbehandlung“ in der Spezifikation.
Warum der Begriff trotzdem wichtig ist
Gäste, Ärztinnen und Hotelteams sprechen im Alltag von Kurmitteln, wenn sie den Behandlungsplan meinen. Für das Kurhotel bedeutet jedes Kurmittel einen Termin mit Raum, Therapeutin oder Therapeut und Dauer, der in den Tagesablauf des Gastes passen muss.
Wie homato das löst
Die Therapieplanung von homato plant jede Anwendung mit Raum, Therapeut und Dauer und berücksichtigt Hausregeln und Sperrzeiten.
Was tatsächlich geleistet wurde, ist dokumentiert und steht für den Arztbericht und die Abrechnung bereit.
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Quellen
- § 42a KAKuG im Rechtsinformationssystem (RIS), abgerufen am 08.10.2026
- xEDIKUR-Spezifikation Version 2.5 (Stand 12/2025), abgerufen am 08.10.2026
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