Was ist xEDIKUR?

xEDIKUR (oft xEdikur geschrieben) ist das Verfahren für den elektronischen Datenaustausch zwischen österreichischen Sozialversicherungsträgern und ihren Vertragseinrichtungen für Kur und Rehabilitation. Bewilligungen, Aufenthaltsmeldungen, Rechnungen und Dokumente laufen darüber als XML-Nachrichten; die Spezifikation gibt der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger heraus.

Stand:

Wer muss xEDIKUR nutzen?

Teilnehmen müssen Vertragseinrichtungen der Sozialversicherung, also Kur- und Reha-Betriebe mit eigener Vertragspartnernummer. Rechtsgrundlage ist § 349a ASVG, der die elektronische Abrechnung nach den Grundsätzen des Dachverbands vorsieht. Die Verträge mit privaten Kur- und Reha-Betreibern enthalten die Teilnahmepflicht ausdrücklich.

Eine Pflicht für „alle anerkannten Kureinrichtungen“ gibt es so nicht: Entscheidend ist der Vertrag mit einem Sozialversicherungsträger.

Welche Sozialversicherungsträger nehmen teil?

Laut Spezifikation tauschen diese Träger Daten über xEDIKUR aus: die Pensionsversicherungsanstalt (PVA, Code 02), die BVAEB (Codes 05, 07 und 09), die AUVA (08), die KFA Wien (1A) und die SVS (40 und 50). Manche Codes werden intern weitergeleitet, etwa 05, 07 und 40 an 50 sowie 09 an 08.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist kein Teilnehmer. Ihre Landesstellen (Codes 11 bis 19) erscheinen in den Nachrichten nur als Krankenkasse oder Kostenträger des Gastes, nie als einweisender Träger.

Welche Nachrichten gibt es?

Die Spezifikation kennt 17 Nachrichtenarten. Vom Träger an die Einrichtung gehen die Bewilligung (R01), deren Änderung (R02) und Storno (R03) sowie die Ablehnung eines Änderungsantrags (R12).

Von der Einrichtung an den Träger gehen unter anderem die Aufenthaltsmeldung (R04) mit ihren Änderungen und Stornos (R05 bis R07), die Rechnung (R08), Gutschrift (R09), Nachverrechnung (R10), Änderungsantrag (R11) und die geleisteten Therapien (R17). In beide Richtungen laufen elektronische Dokumente wie der Entlassungsbericht (R15) und Fehlermeldungen (R99).

Welche Version gilt aktuell?

Seit 1. Juli 2026 gilt Version 2.5 (Stand 12/2025); Version 2.4 galt vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2026.

Die PVA hat weitere Schritte angekündigt: Bis voraussichtlich April 2027 kommen bei ihr die Nachrichten R10 bis R13, R17 und R99 dazu. Die Vormeldung eines Aufenthalts wird Pflicht und ist binnen 4 Wochen ab Bewilligung verbindlich; Aufnahmen ohne Vormeldung werden dann abgewiesen.

Wie homato das löst

homato setzt xEDIKUR in Version 2.5 um. Bewilligungen der Träger werden übernommen und dem Aufenthalt des Gastes zugeordnet, sodass niemand sie abtippen muss.

Aufenthaltsmeldungen und Rechnungen entstehen aus den Daten, die ohnehin im System stehen: Anreise, Abreise, Diagnose bei der Entlassung und die Zuzahlung des Gastes. Übertragen wird über ELDA.

Den Aufwand für die Kur-Abrechnung haben wir gemessen: manuell rund 2 Arbeitstage pro Monat, mit homato höchstens 2 Stunden pro Monat (nach Messungen bei homato-Kunden).

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Quellen

  1. Dachverband der Sozialversicherungsträger: xEDIKUR – Datenaustausch mit Kur- und REHAB-Einrichtungen, abgerufen am 08.10.2026
  2. xEDIKUR-Spezifikation Version 2.5 (Stand 12/2025), abgerufen am 08.10.2026
  3. PVA: Anpassungen xEDIKUR (Dokument v1.2 vom 17.09.2026), abgerufen am 08.10.2026
  4. PVA: FAQ zu den xEDIKUR-Anpassungen, abgerufen am 08.10.2026
  5. § 349a ASVG im Rechtsinformationssystem (RIS), abgerufen am 08.10.2026

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