Schritt für Schritt
Wie funktioniert die xEDIKUR-Abrechnung? Schritt für Schritt erklärt
Veröffentlicht am · 9 Min. Lesezeit · von homato (Friday Innovations GmbH)
Die xEDIKUR-Abrechnung läuft in sechs Schritten: Der Sozialversicherungsträger schickt die Bewilligung (R01). Die Einrichtung meldet den Aufnahmetermin vor (R04, Status 1 oder 2), dann die Aufnahme (Status 3) und die Entlassung (Status 5). Danach übermittelt sie Entlassungsbericht (R15) und geleistete Therapien (R17) und stellt zuletzt die Rechnung (R08). Alle Nachrichten sind XML-Dateien und laufen über ELDA.

Wer ist an der xEDIKUR-Abrechnung beteiligt?
xEDIKUR (oft xEdikur geschrieben) ist der elektronische Datenaustausch zwischen Kur- und Reha-Einrichtungen und den Sozialversicherungsträgern. Die Organisationsbeschreibung gibt der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger heraus. Teilnehmen müssen Vertragseinrichtungen der Sozialversicherung; Grundlage ist § 349a ASVG.
Auf der Trägerseite nehmen laut Spezifikation die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die BVAEB, die SVS (Gewerbe und Landwirtschaft), die AUVA und die KFA Wien teil. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gehört nicht dazu: Sie erscheint in den Daten nur als Krankenkasse oder Kostenträger, nie als einweisender Träger.
Was muss vor der ersten Meldung eingerichtet sein?
Übertragen werden alle xEDIKUR-Nachrichten über ELDA, das elektronische Datensammelsystem der Sozialversicherung, und die Datendrehscheibe des Dachverbands. Bevor die erste Meldung gehen kann, braucht die Einrichtung deshalb einen ELDA-Zugang:
- Die Registrierung bei ELDA ist kostenlos. Im Formular wird „xEDIKUR“ angekreuzt.
- Die Einrichtung erhält eine 6-stellige Seriennummer und meldet sie dem Träger.
- Die Freischaltung dauert laut ELDA bis zu 3 Werktage.
- Dateien werden in UTF-8 ohne BOM übertragen.
Seit 1. Juli 2026 gilt die Spezifikation in Version 2.5; Version 2.4 galt vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2026. Software, die noch nach 2.4 meldet, sollte spätestens jetzt umgestellt sein.
Welche Nachrichten gehören zu welchem Schritt?
Die Spezifikation kennt 17 Nachrichtenarten. Für den Normalfall eines Aufenthalts braucht es diese:
| Schritt | Nachricht | Richtung | Inhalt |
|---|---|---|---|
| 1 | R01 Bewilligung | Träger → Einrichtung | Personen-, Bewilligungs- und Diagnosedaten |
| 2 | R04 Status 1 oder 2 | Einrichtung → Träger | Vormerkung bzw. „Eingeladen für“ mit Aufnahmetermin |
| 3 | R04 Status 3 | Einrichtung → Träger | Aufnahme („Anwesend ab“) |
| 4 | R04 Status 4 / R11 | Einrichtung → Träger | Unterbrechung bzw. Änderungsantrag, z. B. Verlängerung |
| 5 | R04 Status 5, R15, R17 | Einrichtung → Träger | Entlassung mit Diagnose und Grund, Entlassungsbericht, geleistete Therapien |
| 6 | R08 Rechnung | Einrichtung → Träger | Tagsatz × verrechenbare Tage, Begleitperson, Orts-/Kurtaxe, UV-Beitrag |
Daneben gibt es Nachrichten für Sonderfälle: Änderung (R02) und Storno (R03) einer Bewilligung durch den Träger, Änderung und Storno von Aufnahme oder Entlassung (R05 bis R07), Gutschrift (R09), Nachverrechnung (R10), Ablehnung und Storno eines Änderungsantrags (R12, R13), Storno einer Rechnung (R16). Elektronische Dokumente (R15) und Fehlermeldungen (R99) gehen in beide Richtungen.
Schritt 1: Was steht in der Bewilligung (R01)?
Mit der R01 bewilligt der Träger den Aufenthalt. Sie enthält die Personendaten, die Bewilligungsdaten und die Diagnosen. Diagnosen sind als Haupt- oder Nebendiagnose gekennzeichnet und nach ICD-10 oder alternativ als RC- bzw. ICF-Code angegeben. Ein eigenes Feld zeigt, ob eine Begleitperson bewilligt ist (0 = keine, 1 = bewilligt, 2 = Kind als Begleitperson). Ändert sich etwas, schickt der Träger eine R02; zieht er die Bewilligung zurück, eine R03.
Schritt 2: Wann muss der Termin vorgemeldet werden?
Nach der Bewilligung meldet die Einrichtung per R04 den Patientenstatus 1 („bewilligt / vorgemerkt“) oder 2 („eingeladen für“) mit dem vorgesehenen Aufnahmetag. Sagt der Gast ab, wird das mit Status 0 gemeldet.
Für Aufenthalte der PVA wird diese Vormeldung Pflicht: Laut den xEDIKUR-Anpassungen der PVA (Version 1.2 vom 17. September 2026) ist sie binnen 4 Wochen ab Bewilligung verbindlich, und Aufnahmen ohne Vormeldung werden abgewiesen. Wer Bewilligungen heute noch gesammelt abarbeitet, sollte die Vormeldung in den täglichen Ablauf holen.
Schritt 3: Wie werden Aufnahme und Unterbrechung gemeldet?
Reist der Gast an, meldet die Einrichtung Status 3 („anwesend ab“) mit dem Aufnahmedatum. Muss der Aufenthalt unterbrochen werden, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, folgt Status 4; Status 8 steht für Unterbrechung bzw. Splitting. Eine Verlängerung ist keine R04-Meldung: Die Einrichtung stellt einen Änderungsantrag (R11), und der Träger antwortet mit einer geänderten Bewilligung (R02) oder einer Ablehnung (R12).
Schritt 4: Was gehört zur Entlassung?
Bei der Abreise meldet die Einrichtung Status 5 („abgereist am“). Diagnose und Entlassungsgrund sind dabei Pflichtangaben. Auch ein vorzeitiger Abbruch ist eine Entlassung, nur mit dem passenden Grund. Danach folgen der Entlassungsbericht als elektronisches Dokument (R15, Dokumentart 01) und die Meldung der geleisteten Therapien (R17).
Schritt 5: Was steht in der Rechnung (R08)?
Die PVA übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten bewilligter Aufenthalte. Die R08 enthält den Tagsatz mal verrechenbare Tage bzw. Nächte, getrennt davon den Tagsatz einer Begleitperson, die Orts- bzw. Kurtaxe und den UV-Beitrag. Bei Reha-Aufenthalten der PVA muss der Entlassungsbericht verarbeitet sein, bevor die Rechnung verarbeitet wird.
Zusätzlich leisten Gäste eine Zuzahlung, die im Voraus bezahlt wird. Für stationäre Aufenthalte gilt 2026 nach monatlichem Bruttoeinkommen:
- bis 1.308,39 €: befreit
- bis 1.889,77 €: 11,06 € pro Tag
- bis 2.471,16 €: 18,96 € pro Tag
- darüber: 26,87 € pro Tag
Bei Reha ist die Zuzahlung auf höchstens 28 Tage pro Jahr begrenzt; ambulante Reha ist zuzahlungsfrei. Die Ortstaxe zahlen Patientinnen und Patienten bei Antritt ab 1. Juli 2026 direkt in der Einrichtung, auch wenn sie von der Zuzahlung befreit sind.
Was ändert sich bis 2027?
Die PVA setzt die Spezifikation schrittweise um. Laut ihren Anpassungen und der FAQ kommen voraussichtlich bis April 2027 die Nachrichten R10, R11, R12, R13, R17 und R99 dazu; eine Gutschrift (R09) wird es bei der PVA nicht geben.
Außerdem wird das Übertragungsmodul der ELDA-Software nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr weiterentwickelt. Wer xEDIKUR-Dateien heute über dieses Modul verschickt, sollte klären, wie die Übertragung ab 2027 läuft.
Wie viel Zeit kostet die Abrechnung?
Werden Bewilligungen abgetippt, Meldungen in einem eigenen Programm erfasst und Rechnungen von Hand zusammengestellt, braucht die Kur-Abrechnung nach Messungen bei homato-Kunden rund 2 Arbeitstage pro Monat. Mit homato sind es höchstens 2 Stunden pro Monat, weil die Schritte aus dem Hotelalltag entstehen:
- Bewilligungen werden per XML importiert, Bescheid-PDFs automatisch ausgelesen.
- Fällige R04-Meldungen leitet homato aus dem Aufenthalt ab, von der Einladung über die Aufnahme bis zur Abreise.
- Pflichtfelder und XML werden vor dem Versand geprüft, nicht erst beim Träger.
- R08-Rechnungen entstehen einzeln oder als Stapel; ein Sende-Protokoll zeigt, was wann an welchen Träger ging.
Mehr zum Modul steht auf der Seite xEDIKUR-Schnittstelle; die Grundbegriffe erklärt der Artikel Was ist xEDIKUR?.
Quellen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger: xEDIKUR – Datenaustausch mit Kur- und REHAB-Einrichtungen, abgerufen am 08.10.2026
- xEDIKUR-Organisationsbeschreibung Version 2.5 (Stand 12/2025), abgerufen am 08.10.2026
- PVA: Anpassungen xEDIKUR (Version 1.2 vom 17.09.2026), abgerufen am 08.10.2026
- FAQ zu den xEDIKUR-Anpassungen der PVA, abgerufen am 08.10.2026
- ELDA: xEDIKUR-Registrierung, abgerufen am 08.10.2026
- ELDA: Hinweise zur ELDA-Software, abgerufen am 08.10.2026
- PVA: Vom Antrag zu Reha und Kur (Zuzahlung), abgerufen am 08.10.2026
- § 349a ASVG (RIS), abgerufen am 08.10.2026
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