Was ist Meldeschein?

„Meldeschein“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Gästeverzeichnisblatt: Beherbergungsbetriebe in Österreich müssen jeden Gast binnen 24 Stunden im Gästeverzeichnis erfassen (§ 5 Meldegesetz). Das Gästeverzeichnis darf elektronisch geführt werden und ist 7 Jahre aufzubewahren.

Stand:

Welche Daten gehören ins Gästeverzeichnis?

Erfasst werden Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und Adresse. Bei ausländischen Gästen kommen die Daten des Reisedokuments dazu. Der Gast bestätigt die Angaben mit seiner Unterschrift; für Familien und Reisegruppen gibt es Erleichterungen.

Darf das Gästeverzeichnis digital geführt werden?

Ja. Nach § 19 Meldeverordnung ist die elektronische Führung zulässig: als Scan des unterschriebenen Blatts, mit Unterschriftspad oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die Einträge müssen fortlaufend und unveränderbar nummeriert sein.

Aufbewahrt wird das Gästeverzeichnis 7 Jahre lang (§ 10 Meldegesetz).

Was hat das Gästeverzeichnis mit der Ortstaxe zu tun?

Die Ortstaxe ist Landesrecht. In der Steiermark ist das Gästeverzeichnis zum Beispiel die Grundlage der Abgabeerklärung, Fehler im Verzeichnis wirken sich also direkt auf die Abgabe aus.

Wie homato das löst

In homato füllen Gäste ihre Daten vorab im digitalen Pre-Check-in aus oder bei der Ankunft am Tablet an der Rezeption. Dort lässt sich auch der Ausweis einlesen, und der Gast unterschreibt direkt auf dem Gerät.

Die Angaben landen in der Gästekartei und im Aufenthalt, sodass die Rezeption sie nicht abtippen muss.

Verwandte Begriffe

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Quellen

  1. § 5 Meldegesetz im Rechtsinformationssystem (RIS), abgerufen am 08.10.2026
  2. Unternehmensserviceportal: Gästeverzeichnis, abgerufen am 08.10.2026

Meldeschein in der Praxis sehen

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